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Die Zwickmühlen der Abnahme

Exklusiv Immobilien in Berlin, 04/2020

06.08.2020

Erwerber einer Neubauwohnung beschäftigen sich kurz vor der Fertigstellung unweigerlich mit der Bauabnahme. Die Abnahme bewirkt den Besitzübergang, die Fälligkeit der (vor-)letzten Kaufpreisrate und den Beginn der Gewährleistungsfrist. Dr. Verena Schepers, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplômée en Droit (DEUG), stellt in "Exklusiv Immobilien in Berlin" Misslichkeiten der Immobilienabnahme vor.