Die EU-Kommission hat mit „Omnibus I“ Änderungen angekündigt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten entlasten sollen, etwa durch höhere Schwellenwerte, vereinfachte ESRS und den Aufschub der Anwendung von CSRD und CSDDD. Kapitalmarkt, Banken und Großkunden werden weiterhin Nachhaltigkeitsdaten einfordern.
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