Eine Mieterin beauftragt einen Makler mit der Suche nach einem Unter- bzw. Nachmieter für ihre Gewerbefläche. Dieser bewirbt das Objekt öffentlich als „Exklusive Boutique nahe Maximiliansplatz" – inklusive Innenraumfotos. Der Eigentümer fühlt sich in seinen eigenen Vermarktungsaktivitäten beeinträchtigt, mahnt ab und verlangt Unterlassung sowie Ersatz seiner Anwaltskosten.
Die zentrale Frage:
Handelt der vom Mieter beauftragte Makler bei der Nachmietersuche zugleich auch im Interesse des Eigentümers – im Sinne einer „Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA, §§ 677 ff. BGB)?
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