Das Aus für die gesetzliche Schriftform für Gewerbemietverträge – es lebe die Textform, oder etwa doch nicht? Am 25. September 2024 hat der Bundestag eine für die Immobilienwirtschaft und die juristische Beratungspraxis weitreichende Änderung für die bisher so wichtige „gesetzliche Schriftform“ (§§ 550, 126, 578 BGB) beschlossen. Hintergrund sind eine Reihe von „Formerleichterungen“ (Textform statt Schriftform) bei Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Entbürokratisierung des deutschen Rechtssystems.
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