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Die 3G-Regelung in deutschen Betrieben

25.11.2021

Der Deutsche Bundestag hat am 18.11.2021 durch die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes in deutschen „Betrieben“ die 3G-Regel eingeführt. Diese Regelung gilt ab sofort. Im Rahmen der Umsetzung dieser Anforderungen ergeben sich eine Reihe von Fragen, die unsere Arbeitsrechtsexperten Alexander Oberreit und Marco Heilmann verständlich beantworten.