Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht
Insolvenzen und Sanierungen gehen mit speziellen, nicht im Gesetz geregelten steuerrechtlichen Fragestellungen einher und erfordern daher eine fachspezifische Expertise des steuerlichen Beraters. Die multidisziplinäre Aufstellung unseres Teams ermöglicht eine professionelle Beratung an den Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Steuerrecht.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts.:
Übersicht
- Fortsetzung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, Datensicherung und -transformation
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Steuerberechnungen und -simulationen zur Identifizierung und ggf. Vermeidung von Steuerbelastungen der Insolvenzmasse
- Steuerliche Beurteilung von Verwertungshandlungen und deren Dokumentation
- Steuerliche Beurteilung von Vergleichsvereinbarungen über Anfechtungsansprüche
- Steuerliche Beurteilung der Anfechtbarkeit von Aufrechnungen seitens der Finanzverwaltung
- Einholung verbindlicher Auskünfte zu steuerlichen Zweifelsfragen
- Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft und Haftungsvermeidung
- Steuerliche Beratung bei Unternehmensverkäufen (Distressed M&A)
- Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts (öffentlicher Sektor)
Ansprechpartner
Sie suchen einen Ansprechpartner im Bereich Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht? Auf der Folgeseite bieten wir Ihnen eine Übersicht unserer Experten im Bereich Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht an. Besuchen Sie die Profile der Experten, sehen Sie sich deren Schwerpunkte sowie Erfahrungen an, und nehmen Sie bei Interesse einfach und direkt mit einem Klick Kontakt auf.
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