Sanierungs- und Verwertungstreuhandschaften
Die Sanierungstreuhand ist ein Instrument der außergerichtlichen Unternehmenssanierung. Kapitalgeber fordern als Gegenleistung für Sanierungsbeiträge regelmäßig zusätzliche Sicherheiten oder zumindest eigene Sanierungsbeiträge vom Unternehmen oder den Gesellschaftern. Vielfach können diese aber nicht erbracht werden bzw. es fehlt an der Bereitschaft hierzu.
Sanierungsbedürftige Unternehmen sind häufig nicht wertlos, und ist eine erfolgreiche Sanierung wahrscheinlich, besteht zudem erhebliches Potential in Form zukünftiger Cashflows. Hier rücken dann die Gesellschaftsanteile der Gesellschafter ins Zentrum des Interesses der Kapitalgeber. Seitens der Kapitalgeber soll in der Regel aber ein Einrücken in die Gesellschafterstellung und die damit zusammenhängende Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrecht vermieden werden. Als Lösung bietet sich die Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen vom Gesellschafter und den finanzierenden Banken gemeinsam auszuwählenden Treuhänder an.
Wenn wir als Treuhänder für Sie fungieren, üben wir die Gesellschafterrechte zur Überwachung der Umsetzung der Restrukturierung aus und übernehmen, soweit gewünscht, die Verwertung der Anteile im Rahmen eines professionellen Verkaufsprozesses zwecks Realisierung des Unternehmenswerts, Befriedigung der Kapitalgeber aus dem Kaufpreis und Weiterleitung von Mehrerlösen an die (Alt-)Gesellschafter.
Diese Form der Treuhandschaft eignet sich auch zur Sicherung und Verwertung anderer Assets als Geschäftsanteile.
Ansprechpartner
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