BRL Mader & Peters News März 2024
Der BFH hatte in mehreren Verfahren über die steuerliche Erfassung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien zu entscheiden, bei denen sich der Stpfl. auf eine Selbstnutzung und somit auf eine fehlende Steuerbarkeit berief. In sämtlichen Fällen hat das Gericht aber die steuerliche Erfassung bejaht und die Selbstnutzung bei Nutzung durch nahe Angehörige, wie den geschiedenen Ehegatten oder die (Schwieger-)Mutter, verneint. Auch die Abtrennung und Veräußerung eines Grundstücksteils von dem an sich selbst genutzten Grundstück kann steuerlich zu erfassen sein.
Deutlich korrigiert hat der BFH die Anwendung des sog. 90 %-Tests bei der Prüfung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen. Dies führt dazu, dass Handelsunternehmen die steuerliche Begünstigung vielfach erlangen können.