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Mandanteninformation zum Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht März 2020

06.03.2020

Wir informieren Sie über zwei äußerst praxisrelevante, wenn auch nur zum Teil erfreuliche Urteile des BFH zum Thema Organschaft in der Insolvenz informieren. Mit Urteil v. 27.11.2019 (Az. XI R 35/17) entschied der BFH, dass die umsatzsteuerliche Organschaft durch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Vollstreckungsschutz nicht beendet wird. Zudem erteilte er der Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO in der vorläufigen Eigenverwaltung eine deutliche Absage und schloss sich somit der Rechtsauffassung des BGH an. In seinem Urteil vom 15.10.2019 (Az. VII R 31/17) setzte sich der BFH mit der Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs bei einer nicht erkannten umsatzsteuerlichen Organschaft auseinander und bestätigte in diesem Zusammenhang die materielle Rechtsgrundtheorie.