Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 Einkommensteuergesetz in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 beginnen, angeordnet wird.
Durch die CSRD wird die Anzahl der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich ausgeweitet. Darum empfiehlt BRL den Vertretern der zukünftig betroffenen Unternehmen, sich möglichst frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.
BRL wurde vom F.A.Z.-INSTITUT und Statista als einer der „Besten Arbeitgeber für Juristen“ ausgezeichnet und landet auf Rang 7 unter den Top-Kanzleien in Deutschland.
Seit vielen Jahren unterstützt BRL denStart-Up-Wettbewerb GründerGeist. Dabei geht es nicht nur um Sponsoring, sondern BRL steht jungen Unternehmern mit Know-how und Erfahrung beratend zur Seite.
Eine Beteiligungsgesellschaft der MIB AG aus Berlin hat das Südost-Areal “Auf AEG“ in Nürnberg für rund 90 Mio. EUR verkauft und wurde dabei von einem Experten-Team um Dr. Marc Biebelheimer beraten.
Das Handelsblatt empfiehlt BRL in fünf Bereichen als "TOP Berater 2022". Damit gehört die multidisziplinäre Kanzlei zu den renommiertesten Consultingunternehmen Deutschlands.
Die WirtschaftsWoche empfiehlt BRL mit Katharina Gerdes, Stefan Denkhaus und Friedrich Kraft von Kaltenborn-Stachau als „TOP Kanzlei 2022" und „TOP Anwalt 2022".
BRL hat das Team von Brinkmann & Partner um Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen im M&A-Prozess rund um Verkauf der MV Werft rechtlich umfassend unterstützt.